Wie reiche ich Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein?
Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Belge digital, über die App „Barmenia“ einreichen.
Hier stehen Ihnen neben der Rechnungsverwaltung noch weitere nützliche Funktonen zur Verfügung:
- Übersicht über Ihren Selbstbehalt
- Mögliche Beitragsrückerstattung für das laufende Kalenderjahr
- Persönliche Gesundheitsakte
- Suchfunktion für Fachärzte in Ihrer Nähe
- Terminübersicht Ihrer Arztbesuche
Muss ich alle Arztrechnungen auslegen?
Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen einzureichen, bevor Sie diese bezahlen. Dies ist gerade bei hohen Rechnungen sinnvoll, die Sie nicht im Vorfeld auslegen können/wollen. Sobald die Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung erfolgt ist, können Sie die Rechnungen begleichen.
Die Zahlungsfrist der Ärzte ist meist hierauf ausgelegt und es sollte zu keinem Zahlungsverzug kommen. Sollte es einmal eng werden, können Sie sich an die Leistungsabrechnung der PKV oder an Ihren Arzt wenden.
Beihilfeergänzungstarif
Der Beihilfeergänzungstarif greift, wenn die Beihilfe Ihre Rechnungen nicht oder nur teilweise übernimmt. Da Ihre PKV und die Beihilfe nicht im direkten Austausch stehen, liegt es an Ihnen diese Leistungen bei der PKV geltend zu machen.
Die Beihilfe sendet Ihnen i.d.R. ein Ablehnungsschreiben zu. Dieses reichen Sie bitte mit der Rechnung bei Ihrer PKV ein, damit die fehlenden Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif erstattet werden können.
Leistungsabrechnung
Ihre PKV muss Ihnen mit der Erstattung der Rechnungen eine Leistungsabrechnung zukommen lassen. Sollte eine Rechnung nicht erstattet werden, muss die PKV eine Begründung hierzu abgeben. Sollte Ihnen nicht klar sein, warum eine Rechnung nicht erstattet wurde, können Sie sich direkt an die Leistungsabteilung Ihrer Gesellschaft unter den folgenden Kontaktdaten wenden.
Barmenia
Tel.: 0202 4382906
Beitragsrückerstattung (BRE)
Voraussetzungen:
- Sie nehmen für das gesamte Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch
- Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen
- Sie sind das ganze Kalenderjahr bei der Barmenia versichert, bei unterjährigem Beginn erfolgt eine Teilauszahlung
Höhe der Beitragsrückerstattung:
- Im Referendariat: Im ambulanten und zahnärztlichen Bereich bis zu einem halben Jahresbeitrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind
Wann und wie wird ausgezahlt:
- Der Auszahlungstermin ist jeweils Mitte des Folgejahres
- Sie brauchen nichts beantragen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Barmenia automatisch aus
Vorsorgeuntersuchungen
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und für im Tarif genannte Schutzimpfungen bekommen Sie erstattet, ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden.
Bitte beachten Sie:
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung sowie für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen wirken sich nicht auf den Anspruch der Beitragsrückerstattung aus, wenn für den Versicherer in den jeweiligen Rechnungen erkennbar ist, dass es sich um Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen oder eine Entbindung außerhalb des Krankenhauses handelt.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Untersuchung als Vorsorgeuntersuchung gilt, können Sie dies vorab bei der Barmenia erfragen.
Barmenia Kundenbetreuung
Tel.: 0202 43844440
E-Mail: leistungsabrechnung@barmenia.de