Wie reiche ich Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein?


Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Belge digital, über die App „R+V Scan“ einreichen.


Hier können Sie Ihre Rechnungen digital an die R+V senden.  Sie erhalten wie bisher bei der postalischen Einreichung eine Leistungsabrechnung per Post.



Muss ich alle Arztrechnungen auslegen?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen einzureichen, bevor Sie diese bezahlen. Dies ist gerade bei hohen Rechnungen sinnvoll, die Sie nicht im Vorfeld auslegen können/wollen. Sobald die Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung erfolgt ist, können Sie die Rechnungen begleichen.


Die Zahlungsfrist der Ärzte ist meist hierauf ausgelegt und es sollte zu keinem Zahlungsverzug kommen. Sollte es einmal eng werden, können Sie sich an die Leistungsabrechnung der PKV oder an Ihren Arzt wenden.


Beihilfeergänzungstarif

Der Beihilfeergänzungstarif greift, wenn die Beihilfe Ihre Rechnungen nicht oder nur teilweise übernimmt. Da Ihre PKV und die Beihilfe nicht im direkten Austausch stehen, liegt es an Ihnen diese Leistungen bei der PKV geltend zu machen.

Die Beihilfe sendet Ihnen i.d.R. ein Ablehnungsschreiben zu. Dieses reichen Sie bitte mit der Rechnung bei Ihrer PKV ein, damit die fehlenden Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif erstattet werden können.



Leistungsabrechnung

Ihre PKV muss Ihnen mit der Erstattung der Rechnungen eine Leistungsabrechnung zukommen lassen. Sollte eine Rechnung nicht erstattet werden, muss die PKV eine Begründung hierzu abgeben. Sollte Ihnen nicht klar sein, warum eine Rechnung nicht erstattet wurde, können Sie sich direkt an die Leistungsabteilung Ihrer Gesellschaft unter den folgenden Kontaktdaten wenden.



R+V Krankenversicherung

Tel.: 0800 533 1121

E-Mail: gesundheit@ruv.de


Beitragsrückerstattung (BRE)


Voraussetzungen:

Sie nehmen für das gesamte Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch

  • Sie sind das ganze Kalenderjahr bei der R+V versichert


Höhe der Beitragsrückerstattung:

  • 50 % der gezahlten Beiträge


Wann und wie wird ausgezahlt:

  • Der Auszahlungstermin liegt jeweils im Folgejahr
  • Sie brauchen nichts beantragen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die R+V automatisch aus


Vorsorgeuntersuchungen

Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und für im Tarif genannte Schutzimpfungen bekommen Sie erstattet, ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden.


Bitte beachten Sie:

Nur bei Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ist die BRE nicht gefährdet. Dabei dürfen nur bestimmte Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte verwendet werden (GOÄ). Berechnet Ihr Arzt darüber hinaus weitere Gebührenziffern, so gefährden Sie Ihre BRE. Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Leistung als Vorsorge gilt, können Sie direkt die R+V kontaktieren.