Wie reiche ich Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein?


Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Belge digital, über die App „DBV – Meine Gesundheit“ einreichen.


Hier stehen Ihnen neben der Rechnungsverwaltung noch weitere nützliche Funktonen zur Verfügung:

  • Übersicht über Ihren Selbstbehalt
  • Mögliche Beitragsrückerstattung für das laufende Kalenderjahr
  • Persönliche Gesundheitsakte
  • Suchfunktion für Fachärzte in Ihrer Nähe
  • Terminübersicht Ihrer Arztbesuche


Muss ich alle Arztrechnungen auslegen?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen einzureichen, bevor Sie diese bezahlen. Dies ist gerade bei hohen Rechnungen sinnvoll, die Sie nicht im Vorfeld auslegen können/wollen. Sobald die Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung erfolgt ist, können Sie die Rechnungen begleichen.

Die Zahlungsfrist der Ärzte ist meist hierauf ausgelegt und es sollte zu keinem Zahlungsverzug kommen. Sollte es einmal eng werden, können Sie sich an die Leistungsabrechnung der PKV oder an Ihren Arzt wenden.


Beihilfeergänzungstarif

Der Beihilfeergänzungstarif greift, wenn die Beihilfe Ihre Rechnungen nicht oder nur teilweise übernimmt. Da Ihre PKV und die Beihilfe nicht im direkten Austausch stehen, liegt es an Ihnen diese Leistungen bei der PKV geltend zu machen.

Die Beihilfe sendet Ihnen i.d.R. ein Ablehnungsschreiben zu. Dieses reichen Sie bitte mit der Rechnung bei Ihrer PKV ein, damit die fehlenden Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif erstattet werden können.


Leistungsabrechnung

Ihre PKV muss Ihnen mit der Erstattung der Rechnungen eine Leistungsabrechnung zukommen lassen. Sollte eine Rechnung nicht erstattet werden, muss die PKV eine Begründung hierzu abgeben. Sollte Ihnen nicht klar sein, warum eine Rechnung nicht erstattet wurde, können Sie sich direkt an die Leistungsabteilung Ihrer Gesellschaft unter den folgenden Kontaktdaten wenden.


DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung

Tel:  0221 148-41012
(Mo-Fr 7:30-20:00 Uhr)

Beitragsrückerstattung (BRE)


Voraussetzungen:

  • Sie nehmen für das gesamte Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch
  • Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen (Mehr Infos unter dem Punkt „Vorsorgeuntersuchungen“)
  • Sie sind das ganze Kalenderjahr bei der DBV versichert


Höhe der Beitragsrückerstattung:

  • Im VisB Tarif (Referendariat) bis zu einem halben Jahresbeitrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind


Wann und wie wird ausgezahlt:

  • Der Auszahlungstermin ist jeweils der August des Folgejahres
  • Sie brauchen nichts beantragen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die DBV automatisch aus



Vorsorgeuntersuchungen

Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und für im Tarif genannte Schutzimpfungen bekommen Sie erstattet, ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden.


Bitte beachten Sie:

Nur bei Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ist die BRE nicht gefährdet. Dabei dürfen nur bestimmte Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte verwendet werden (GOÄ). Berechnet Ihr Arzt darüber hinaus weitere Gebührenziffern, so gefährden Sie Ihre BRE.


Die DBV stellt Ihnen eine Übersicht über alle Vorsorgeuntersuchungen sowie die Gebührenziffern, die nicht BRE schädlich sind, zur Verfügung. Diese Übersicht können Sie auch gerne mit zu Ihrem Arzt nehmen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Untersuchung als Vorsorgeuntersuchung gilt, können Sie dies vorab bei der DBV erfragen.


DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung

Tel:  0221 148-41012
(Mo-Fr 7:30-20:00 Uhr)

Verhaltensboni

Die DBV bietet neben den Beitragsrückerstattungen auch einen Verhaltensbonus an. In Ihren Ausbildungstarifen im Referendariat können Sie von den folgenden Verhaltensboni profitieren.


BMI-Bonus                      25 € jährlich

Der BMI-Bonus wird für Personen ab 20 Jahre gezahlt, wenn der BMI zwischen 18,5 und 25 liegt.


Fitness-Bonus                 50 € jährlich

Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage eines aktuellen Nachweises, dass eine aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio besteht oder bei Vorlage eines aktuellen Sportabzeichens des Olympischen Deutschen Sportbundes


Die Formulare zum Download finden Sie unter www.dbv.de/kontakt. Gerne unterschreiben wir Ihnen den Verhaltensbonus. Kontaktieren Sie uns hierfür.


Formulare Verhaltensbonus