Wer erstattet meine Arztrechnungen?


Durch die Verbeamtung auf Widerruf steht Ihnen die Beihilfe Ihres Bundeslandes zu, die Ihnen einen gewissen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung erstattet. Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen, trotzdem haben beide nichts miteinander zu tun.

Beihilfeanspruch

50 %  -  Beihilfeberechtigte:r 


70 %  -  Beihilfeberechtigte:r mit zwei oder mehr Kindern


80 % - Kinder


Für Bundesländer: Bayern**, Baden-Württemberg**, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen**, Rheinland-Pfalz**, Saarland, Sachsen**, Sachsen-Anhalt**, Schleswig Holstein*, Thüringen**


* Schleswig-Holstein: Bei 3 oder mehr Kindern erhöht sich der Beihilfesatz der Krankenversicherung pro Kind auf 90 %


**Ggf. Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen. Für mehr Infos bitte uns kontaktieren.

Beihilfeanspruch

Beihilfeberechtigte:r 

50 % ambulant

65 % stationär


+ 5 % - für jedes berücksichtigungsfähige Kind

auf maximal 70 % ambulant und 85 % stationär


Berücksichtigungsfähige Angehörige 

es gelten dieselben Bemessungssätze


Beamtenanwärter (Referendariat)

die Bemessungssätze betragen immer:

70 % ambulant

85 % stationär


Anspruch auf Wahlleistungen gegen 18,90 € monatlicher Zahlung an das Land Hessen. Für mehr Infos bitte uns kontaktieren.

Restkosten

Um die Restkosten nicht selbst tragen zu müssen, haben Sie bereits einen Restkostentarif bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Dieser übernimmt die restlichen 50 % (30%) der Kosten und 100 % der Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt.

Zu den 100 % Tarifen gehören u.a.:


  • Chefarztbehandlung
  • Ein-/Zweibettzimmer


Beihilfeergänzungstarif

Der Beihilfeergänzungstarif der PKV springt ein, sobald die Beihilfe Rechnungen nicht bzw. nur teilweise erstattet.


Achtung: Die Beihilfe und die PKV kommunizieren NICHT miteinander. Bei einer Ablehnung der Kosten seitens der Beihilfe bitte immer den Ablehnungsbescheid bei der PKV einreichen. Ansonsten kann keine Erstattung aus dem Beihilfeergänzungstarif erfolgen.


Rechnungen einreichen - Beihilfe


Jedes Bundesland unterscheidet sich bei der Vorgehensweise zur Einreichung von Rechnungen. Infos zu den einzelnen Bundesländern finden Sie mit Klick auf den Button.

Rechnungen einreichen - PKV


Unter den folgenden Links findest Du alle Informationen zu Deiner privaten Krankenversicherung, Leistungsabrechnung sowie Beitragsrückerstattungen.