Wer erstattet meine Arztrechnungen?
Durch die Verbeamtung auf Widerruf steht Ihnen die Beihilfe Ihres Bundeslandes zu, die Ihnen einen gewissen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung erstattet. Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen, trotzdem haben beide nichts miteinander zu tun.
Restkosten
Um die Restkosten nicht selbst tragen zu müssen, haben Sie bereits einen Restkostentarif bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Dieser übernimmt die restlichen 50 % (30%) der Kosten und 100 % der Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt.
Zu den 100 % Tarifen gehören u.a.:
- Chefarztbehandlung
- Ein-/Zweibettzimmer
Beihilfeergänzungstarif
Der Beihilfeergänzungstarif der PKV springt ein, sobald die Beihilfe Rechnungen nicht bzw. nur teilweise erstattet.
Achtung: Die Beihilfe und die PKV kommunizieren NICHT miteinander. Bei einer Ablehnung der Kosten seitens der Beihilfe bitte immer den Ablehnungsbescheid bei der PKV einreichen. Ansonsten kann keine Erstattung aus dem Beihilfeergänzungstarif erfolgen.
Rechnungen einreichen - Beihilfe
Jedes Bundesland unterscheidet sich bei der Vorgehensweise zur Einreichung von Rechnungen. Infos zu den einzelnen Bundesländern finden Sie mit Klick auf den Button.
Rechnungen einreichen - PKV
Unter den folgenden Links findest Du alle Informationen zu Deiner privaten Krankenversicherung, Leistungsabrechnung sowie Beitragsrückerstattungen.