Land Bremen
Wie reiche ich Rechnungen bei der Beihilfe ein?
Auf der Seite der Beihilfe Bremen finden Sie alle Anträge sowie Formulare, die Sie benötigen, um Rechnungen einzureichen.
Formularname: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
Rechnungen einreichen
Den Antrag auf Beihilfe senden Sie per Post mit den Originalbelegen an die im Antrag genannte Adresse.
Fristen und Mindestbeiträge
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie spätestens ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt. Entscheidend für die Jahresfrist sind somit das Rechnungsdatum sowie das Eingangsdatum bei der Beihilfe.
Zudem haben die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro zu betragen. Konnte über einem Zeitraum von sechs Monaten der Betrag von 200 Euro nicht erreicht werden, können die Rechnungen eingereicht werden und die Beihilfe wird i.d.R. gewährt.
Erstantrag
Ein Ergänzungsblatt ist bei dem Erstantrag in Bremen nicht erforderlich! Bitte beachten Sie jedoch, dass bei erstmaliger Antragsstellung das komplette Formular (Familienstand, evtl. Familienzuschlag, Krankenversicherungsschutz) ausgefüllt werden muss. Sofern sich in Ihrer weiteren Laufbahn einer dieser punkte verändert, muss dies der Beihilfe mithilfe des Beihilfeformulars mitgeteilt werden.
Achtung: Bei erstmaliger Antragsstellung ist zwingend eine Bescheinigung der PKV vorzulegen. Diese erhalten Sie mit Ihrem Versicherungsschein. Sofern Sie die Bescheinigung nicht finden können, können Sie uns gerne kontaktieren.