Weitere Absicherung zum Beginn ins Referendariat und in Ihrer Beamtenlaufbahn
Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Mit Beginn des Beamtenstatus auf Widerruf erhalten Sie vom Land Niedersachsen Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 €* monatlich. Es liegt an Ihnen, diese abzurufen.
Vermögenswirksame Leistungen können nicht auf Ihr Girokonto ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt auf z.B. einen Bausparvertrag oder andere Wertpapiere.
Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der entsprechenden Bausparkasse auf und lassen Sie sich einen Antrag auf Vermögenswirksame Leistungen geben. Haben Sie keinen Vertrag auf den VWL gezahlt werden können, kommen Sie gerne auf uns zu.
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bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 monatlich 971,45 Euro nicht erreichen, erhalten 13,29 Euro.
Diensthaftpflichtversicherung
Mit Beginn des Referendariats ist eine Diensthaftpflichtversicherung unumgänglich. Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden im privaten Bereich, allerdings nicht bei Schäden im dienstlichen Bereich. Hier springt die Diensthaftpflichtversicherung ein.
Die Diensthaftpflichtversicherung kann ggf. in Ihre bestehende Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden.
Wichtig: Der Baustein „Verlust von privaten und beruflichen Schlüsseln“ sollte auf jeden Fall inbegriffen sein. Der Verlust eines Schulschlüssels und der daraus resultierende Austausch der Schlösser kann mehrere tausend Euro kosten!
Sollten Sie noch keine Absicherung durch uns oder durch einen anderen Versicherer in diesem Bereich haben, kommen Sie bitte auf uns zu.
Rechtsschutzversicherung
Ihre Haftpflichtversicherung schützt Sie als „Schädiger“ – wie kommen Sie als „Geschädigter“ zu Ihrem Recht?
Während Ihrer Beamtenlaufbahn werden Sie sicherlich in Ihrem Kollegium das Thema Rechtsschutzversicherung hören. Eine Absicherung in diesem Bereich ist durchaus sinnvoll. Bei der Überlegung, ob Sie eine solche Absicherung benötigen, sollten Sie sich immer die folgende Frage stellen.
„Kann ich das Kostenrisiko für die Durchsetzung meiner Ansprüche tragen?“
Eine Rechtsschutzversicherung besteht aus mehreren Bausteinen, die individuell zusammengestellt werden können.
Verkehr - z.B. Führerscheinverlust, Strafprozess
Arbeit / Beruf - z.B. Jobverlust, Existenzgefahr
Privat / Verträge - z.B. Finanzielle Probleme, hohe Kosten
Wohnen / Miete / Eigentum - z.B. Wohnungsverlust
Ordnungswidrigkeiten / Straftaten - z.B. Verurteilung, Strafprozess, Gefängnis
Sollten Sie hier eine Absicherung wünschen oder weiteren Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Im besten Fall haben Sie bereits während Ihres Studiums eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. In der Regel beträgt die monatliche Rente 1.250 €.
Mit Beginn des Referendariats steigt Ihr Einkommen sowie evtl. Ihre privaten Kosten (Umzug, Auto etc.). Wir empfehlen Ihnen die monatliche Rente auf mind. 2.000 € anzupassen (maximal 2.500 €).
Während des Referendariats und der Verbeamtung auf Probe haben Sie i.d.R. noch keinen Anspruch auf Leistungen des Land Niedersachsens. Nach 5 Jahren Dienstzeit haben Sie Anspruch auf Leistungen bei Dienstunfähigkeit. Ihre monatliche Rente kann dann angepasst werden.